Q&A: Klage gegen Exvermieter: Kann ich ihm meine wertvolle Freizeit, die ich beim Anwalt verbringe, ihm berechnen?

19.01.2012 | von meineanwaeltin |

Frage von Steini Platte: Klage gegen Exvermieter: Kann ich ihm meine wertvolle Freizeit, die ich beim Anwalt verbringe, ihm berechnen?
Mein Exvermieter macht alles so wie er für richtig hält und widerspricht in allen Punkten meinem Anwalt. (Ein Anwalt im Gebiet Mietrecht hat ja das Thema sicherlich 8 Jahre studiert). Nun muß ich wegen dauernden lächerlichen Schreiben vom Exvermieter zum Anwalt rennen. Kann ich da den Exvermieter zur Kasse bitten, da ja wertvolle Freizeit von mir flöten geht?

Beste Antwort:

Answer by Bigfoot
Schaf Dir lieber so ein Haus Tier an Krokodil beißt in Hand http://myvideo.de/watch/5354660/Krokodil_beisst_in_Hand

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4 Kommentare zu “Q&A: Klage gegen Exvermieter: Kann ich ihm meine wertvolle Freizeit, die ich beim Anwalt verbringe, ihm berechnen?”

  1. Von Klaus W zu 19.01.2012

    Ja du kannst fuer deine Wege und deine Zeit eine Aufwandsentschaedigung verlangen, wenn der Exvermieter verliert. Wenn die Sachen auch mit Telefon erledigt haetten werden koennen faellt sie aber geringer aus.
    Gruss

  2. Von Mylady zu 19.01.2012

    Nein, kannst du nicht. Freizeit wird nicht bezahlt, nur Arbeitsausfall.
    Außerdem könnte mann argumentieren, du musst nicht wegen jedes Schreibens zum Anwalt, sondern kannst es ihm zuschicken. Und er kann dir seinen Schriftsatz schicken, damit du dazu dein Einverständnis erklärst.

  3. Von Buko von Alberstadt zu 19.01.2012

    …also, wie wertvoll ist denn deine Freizeit GENAU?

    Wenn du einen Schaden erleidest, musst du ihn nicht nut beziffern können, sondern auch nachweisen, dass die Handlung deines Gegners dafür ursächlich ist.

    Ohne Schaden keinen Schadenersatz.

  4. Von karla zu 19.01.2012

    Ööööhm…kann dein Anwalt auch das Eine oder Andere selbst?

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